Der Koranvers: { Es gibt keinen Zwang im Glauben } [fn1] , war der Eckstein der Beziehungen der Muslime mit den Christen in religiösen Dingen während der Regierungszeit des zweiten Kalifen Omar Ibn al-Khattab . Es soll klargestellt werden, dass weder muslimische Juristen oder muslimische Chroniken, noch Orientalisten der Vergangenheit oder der Gegenwart jemals einen Fall berichtet haben, bei dem ein Christ gezwungen worden wäre, zum Islam überzutreten.
In der Tat gibt es in der muslimischen Geschichte und Literatur viele Beispiele, welche die Religionsfreiheit dieser Zeit bestätigen. Zum Beispiel zitiert Abu Ubaid in seinem Buch "al-Amwal", die Geschichte des Kalifen Omar und seines Dieners Astiq, eines Christen. [fn2] Omar versuchte häufig Astiq davon zu überzeugen, den Islam anzunehmen, als dieser sich aber weigerte, tat Omar nichts anderes, als die Worte des Koran zu rezitieren: { Es gibt keinen Zwang im Glauben }. [fn1] Astiq berichtet, dass Omar, als er im Sterben lag, ihn aus der Sklaverei befreite und ihm sagte, er könne gehen, wohin er wolle. Dies zeugt von Omars Geist der Toleranz: trotz seiner ungeheuren Macht als Führer der muslimischen Nation, propagierte er den Islam nur in der Form der Ermahnung und Überzeugungsarbeit. Darüber hinaus machte er klar, dass niemand gezwungen werden dürfe, seine Religion zu ändern. Diese Toleranz wird auch deutlich bei den Pakten und Verträgen, die Omar mit den bezwungenen Völkern schloss. [fn4]
Eine große Zahl von Berichten in der muslimisch-juristischen und historischen Literatur veranschaulichen Omars positives Verhalten gegenüber den Dhimmis (den Schutzbefohlenen) [fn10]. Er war bekannt dafür, die Befehlshaber seiner Armee anzuwiesen, mit den nicht-Muslimen gerecht zu verfahren. So wird zum Beispiel berichtet, dass Omar (nachdem er vom Messer eines Dhimmis tötlich getroffen worden war) zu seinem Möchtegern-Nachfolger folgendes sagte: "Ich empfehle dem Kalifen nach mir, dass er jenen, die unter den Schutz des Propheten gestellt sind, eine gute Behandlung angedeihen lässt. Er soll der Bund mit ihnen halten, diejenigen bekämpfen, die sie verfolgen, und sie steuerlich nicht über ihre Möglichkeiten belasten". [fn5] Omars Sorge um das Wohlergehen der Dhimmis hat er damit sogar auf seinem Sterbebett zu Beweis gestellt.
Omars Art und Weise die Dhimmis zu behandeln wurde durch seine Interpretation des folgenden Koranverses gefördert: { Almosen sind für die Armen und Bedürftigen } [fn6] Nach Omar waren die Armen (al-fuqara) die Muslime und die Bedürftigen (al-masakin) waren die Dhimmis, einschließlich der Christen und Juden. Omars Interpretation wurde nach dem folgenden Vorfall mit Abu Yusuf verkündet:
Schließlich liess Omar auf Worte Taten folgen, als er die rechtmässige Vergeltung (qisas) zugunsten eines ägyptischen Kopten gegen Muhammad, den Sohn des `Amr Ibn al-` As, des Herrschers Ägyptens, bewilligte. Omar sagte diese historischen Worte zu `Amr: "O `Amr, wie konntest du Menschen versklaven, die von ihren Müttern als Freie gebohren wurden? [fn8] Dieser Vorfall ereignete sich, als der Sohn von `Amr einen Kopten mit den Worten schlug: "Ich bin der Sohn eines geehrten Volkes". Der Kopte meldete das dem Omar , der sofort Amr und dessen Sohn von Egypten (nach Madina) kommen lies, woraufhin er dem Kopten befahl, seinerseits den Rücken von Amrs Sohn zu schlagen. [fn9]
fn1: Der Koran,.al-Baqarah,.v. 256
oder { In der Religion [des Islam] gibt es keinen Zwang. } [zum Text]
fn2: Abu.ʿUbayd,.al-Qasim.Ibn.Sallam 1986 "Kitab.al-Amwal" Beirut:.Dar.al-Kutub.al-ʿIlmiyyah,.p 39 [zum Text]
fn4: Ausserdem beweist das Verhalten des Kalifen Omar gegenüber den Christen, die im muslimischen Staate lebten, eindeutig die uneingeschränkte Einhaltung der Religionsfreiheit. [zum Text]
fn5: Al-Bukhari, Abu Abd Allah Muhammad, n.d. "Sahih Al-Bukhari" Riyadh: Dar Ishbilyya. vol. 2, part 4 p. 6 Ibn Adam, n.d. "Kitab al-Kharaj". Beirut: Dar al-Ma'rifa, pp. 65-68 ; Abu Yusuf, n.d. "Kitab ul-Kharaj". Beirut: Dar al-Ma'rifa, pp. 120-21 ; Al-Tabari, 1997. "Tarikh al-Umam wa al-Muluk". Beirut: Manshurat Muhammad ʿAli Baydun. Dar al-Kutub al-ʿIlmiyyah. Vol. 2, p. 560 ; Ibn Hajar, 1997. "Fath al-Bari Sharh Sahih al-Bukhari". Riyadh and Damascus: Dar al-Salam and Dar al-Fayha' , Vol. 6 , p. 322, Haidth no. 3126 [zum Text]
fn6: Der Koran,.al-Tauba,.v. 60. [zum Text]
fn7: Abu.Yusuf, n.d ."Kitab.ul-Kharaj" Beirut: Dar.al-Ma'rifa, p 126.; Abu.Yusaf 1979 "Kitab.ul-Kharaj.( Islamic Revenue Code.)., trans. ʿAli, A. Lahore: Islamic Book Centre , p. 254 [zum Text]
fn8: Ibn al-Jawzi, Abu al-Farai. 2001. "Sirat wa Manaqb Amir al-Mu'minin Umar Ibn al-Khattab". Cairo: Dar al-Da'wah.al-Islamiyyah,.p 89 [zum Text]
fn9: Ibid. , p. 89 [zum Text]
fn10: Dhimmi: a non-Muslim subject (People of the Book) of a state governed in accordance with Sharia law. The term connotes an obligation of the Islamic state to protect the individual, including the individual's life, property, and freedom of religion and worship, and required loyalty to the empire, and a poll tax known as the Jizya, which complemented the Islamic tax paid by the Muslim subjects, called Zakat. [wikipedia] [zum Text]
vs.1.1