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Jihad
av Sheikh Muhammad Hisham Kabbani
Islam verbietet ganz und gar gegen die Regierung zu rebellieren, oder gegen ihre Vertreter zu den Waffen zu greifen. Man soll dem Herrscher gehorchen und in Frieden leben.
Kapitel:
5. Bedingungen f. Jihad
7. Jihad zwischen Muslimen
9. Aufruhr ggn d. Herrscher
5. Bedingungen für den Jihad im Krieg

Der Herrscher, der Imam, ist vor dem Volk und dessen Rechtsinstanzen voll verantwortlich und die Rechtsgelehrten sind deren wichtigste Stellvertreter. Der Standpunkt des Gesetzes ist, dass nur wenn klar zu beweisen ist, dass kriegerische Absichten gegen den Islam bestehen, oder dass Muslime von ihrem rechtlich erworbenen Besitz vertrieben werden sollen, oder dass ein Kriegsfeldzug begonnen worden ist, um sie auszurotten, dass dann der Herrscher zum Jihad aufrufen und dessen Bestimmungen ausführen soll. Die Bedingung ist, dass die Muslime einen Führer haben, einen Imam, der den Jihad im Krieg ausruft. Ibn Qudama stellt fest in 'Al-Mughni': "Es ist die Pflicht des Imams den Jihad auszurufen und es ist sein unabhängiger und rechtmässiger Entschluß."7 Al-Dardir sagt: "Der Jihad wird ausgerufen, indem der Imam einen Führer beruft." 8 Abu Bakr Al-Jazaaʿiri nennt folgende Säulen des Jihad: "Eine reine Absicht und dass man den Jihad unter einem muslimischen Imam und dessen Fahne führt und mit seiner Erlaubnis. ... Es ist den Muslimen nicht erlaubt ohne einen Imam zu kämpfen."

Ebenso hat der Herrscher, dh. der politische Führer eines Landes, die Macht einen Friedensvertrag zu ratifizieren, wenn er mit den Interessen der Muslime übereinstimmt. Die Wehrpficht ist auf junge Männer mit guter Gesundheit beschränkt, unter der Voraussetzung, dass sie die Erlaubnis der Eltern haben in den Krieg zu ziehen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Feind bereits die Grenzen des muslimischen Landes überschritten hat, dann ist der Jihad bedingungslose Pflicht für jeden fähigen Mann.

http://www.Islamicsupremecouncil.org/understanding-islam/legal-rulings/21-jihad-classical-Islamic-perspective.html

7. Jihad zwischen Muslimen

Der Jihad kommt eigentlich nur bei inneren Meinungs -verschiedenheiten vor, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: ein gerechter Imam, der einen nicht zu rechtfertigenden Aufstand zu bekämpfen hat und die Muslime, die den Imam in diesem Kampf gegen die schuldige Partei unterstützen.

Im Islam ist man verpflichtet, der gerechten Authorität Treue und Gehorsam zu leisten. Es muß betont werden, dass Aufruhr gegen die Obrigkeit und besonders gegen die politische Oberhoheit bloß um des Aufruhrs willen keinen Grund hat im Begriff des Jihads. In diesem Zeitalter des Relativismus, scheint der Geist des Aufruhrs und der Rebellion alle Schichten der Gesellschaft durchdrungen zu haben. Der Islam und seine Prinzipien können jedoch nicht diesen kulturellen Tendenzen dienstbar gemacht werden.

In einigen der zeitgenössischen 'Islamischen' Gruppierungen ist der Jihad zu einem fast marxistischen oder sozialistischen Begriff des Klassenkampfes abgeändert worden, der darauf abzielt, die Oberhoheit des Staates zu stürzen. In diesen zumeist überaus materialistischen Milieus heutiger politischer und revolutionärer Ideologien wird der Islam unweigerlich zu nichts mehr als zu einer sozialen Ideologie reduziert. Diese Verringerung des Islam läuft doch auf ein abgrundtiefes Missverständnis betreffend seiner wesentlichen Aufgabe hinaus, nämlich die, das 'Angesicht' der menschlichen Hülle von der disharmonischen und illusorischen Welt abzuwenden, hin zur Stille und Ruhe der göttlichen Nähe und Gegenwart. Der innere Jihad hat, wie wir das zu Beginn dieses Aufsatzes ausführten, hierbei eine Schlüsselrolle.

http://www.Islamicsupremecouncil.org/understanding-islam/legal-rulings/21-jihad-classical-Islamic-perspective.html

9. Aufruhr gegen den Herrscher

Der Gelehrte Ibn Nujaym sagte: "Es ist nicht erlaubt, mehrere Staatsführer gleichzeitig zu haben (Imam). Es mag viele Richter geben, auch im selben Staat, aber nur einen Herrscher." Al-Bahjouri sagte: "Dem Herrscher zu gehorchen ist eine Pflicht, auch wenn er weder gut noch zuverlässig ist, oder wenn er Fehler macht und Sünden begeht." 13 Abu Hanifas Schule macht klar, dass ein Staatsoberhaupt (Imam) nicht abgesetzt werden kann, auch wenn es sich um eine schlechte (fāsiq) Person handelt. 14 Hudhaifa bin al-Yaman berichtet einen hadith: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: "Nach mir wird es Führer geben, die meiner Wegleitung und meiner Sunna nicht folgen, unter ihnen jene mit einem Teufelsherz in einem menschlichen Körper." Daraufhin fragte ich den Gesandte Allahs ﷺ: "Was soll ich in einem solchen Fall tun?" Er antwortete: "Hör zu und gehorche, auch wenn er dich prügelt und dir dein Geld wegnimmt!" 15

Nach einem anderem Bericht sagte Auf bin Malik: "O Gesandter Allahs, rätst du uns sie zu bekämpfen?" Er antwortete: "Nein, bekämpfe sie nicht, solange sie euch nicht an eurem Gebetsritus hindern. Und wenn ihr an ihnen etwas bemerkt, was euch nicht gefällt, so sollt ihr ihre Handlungen verabscheuen, nicht sie selbst. Und weigert euch nicht ihnen Gefolgschaft zu leisten." 16 Buckari und Muslim berichten von Abdullah ibn al-Abbās: "Wenn jemand seinen Herrscher verabscheut soll er geduldig sein, denn wenn er gegen seiner Herrscher auch nur in geringster Weise aufrührerisch oder zerstörerisch vorgeht und dann den Tod findet, so stirbt er den Tod der Unwissenheit (jahiliyya) und Sünde."

Die Quellentexte belegen eindeutig, dass jeder, der unter einer bestimmten Regierung lebt, dem Herrscher gehorchen und friedlich leben muß. Es ist also verboten, gegen ihn zu den Waffen zu greifen.
Im Islam wird Aufruhr und Gewalt von Gruppen [und Einzelnen, Anm. d. Ü.] gegen den Herrscher ganz abgelehnt. Schon der Prophet ﷺ verbot es und darüber hinaus ist es so, dass die betreffende Person dann (wie gesagt) den Tod der Unwissenheit (jahiliyya) stirbt. Klar ist also, dass der Islam Aufruhr gegen den Herrscher als ein großes Unrecht ansieht. Diese hadith bestätigen dass man dem Herrscher (sehr viel) Geduld aufbringen muss, sogar wenn er unterdrückerisch ist. Diese hadith beziehen sich auf den Führer einer Nation, nicht einer kleinen Gruppe. Deswegen ist es im Islam eben verboten, dass einzelne Gruppen den bewaffneten Kampf gegen ihre Regierungen aufnehmen, sie sind automatisch illegal und tadelnswert.

Der richtige Weg die Fehler eines Herrschers zu berichtigen geschieht stattdessen gemäß der prophetischen Tradition: "Der allerbeste Jihad ist der Jihad, wo man dem Unterdrücker ein Wort der Wahrheit sagt."17
Man beachte hier, dass der hadith nicht davon spricht, den Herrscher zu bekämpfen, sondern er lobt jenen, der den Herrscher mit seiner Rede berichtigen kann. Bewaffneter und gewaltsamer Widerstand gegen die Regierung eines Staates kann nie als Jihad auf dem Weg Allahs anerkannt werden, auch wenn es viele Gruppen behaupten. Unglücklicherweise gibt es heute viele dieser einzelnen Personen und Gruppen, die ihre Herrscher und Regierungen als Abtrünnige und Ungläubige bezeichnen und so sich selbst einreden, den 'Jihad' gegen sie erklären zu können. Sie tun das indem sie behaupten, sie seien Ungläubige, weil sie nicht nach dem regieren, was dem Gesandten als Offenbahrung zugekommen ist. Noch schlimmer, sie terrorisieren sogar Regierungsmitglieder, Soldaten, Offiziere und Beamte, nur weil sie leichte Zielscheiben ausmachen.

Diese Gruppen machen von einer 'militanten islamischen' Ideologie Gebrauch, um solche abscheulichen Handlungen rechtfertigen zu können. Sie bezeichnen den Herrscher, die Regierung und ihre Mitglieder als Verbrecher, welche dem 'wahren Islam' im Wege stünden und die eliminiert werden müßten. So werden jene Zielscheiben dieser extremistischen Ideologien, die keine Schuld an Verbrechen haben, sondern ihren Lebensunterhalt verdienen und ihre Familien versorgen wollen, wie zB Offiziere, Beamte von Ministerien und Verwaltung, Gemeinde- und Stadtangestellte, sowie Polizeibeamte. Diese Gruppen zögern nicht, sie zu überfallen und zu töten. Sie sprengen hier und dort, fügen unschuldigen Menschen Schaden zu und terrorisieren so eine ganze Nation.

Es ist jedoch verboten, weder einen Herrscher, der Fehler begeht, als Abfälligen abzustempeln, noch die Menschen zur Gewalt aufzuhetzen.
Nach der Eroberung Meckas und zu Lebzeiten des Propheten ﷺ, half einer seiner Gefährten, Hatib Ibn Abi Balta, einigen der Feinde [der Muslime Anm. d. Ü.], indem er sie in einigem unterstützte und ihnen geheime Nachricht zukommen ließ. Wahrscheinlich gibt es heute keinen, der einen Tyrannen dermaßen unterstützt, wie es Hatib damals tat, also er den Ungläubigen half. Nach seinen Motiven befragt, antwortete Hatib:
"Oh Gesandter Allahs! übereile nicht deinen Richterspruch über mich! Ich hatte starke Bindungen an die Kureischiten, ohne jedoch mit diesem Stamm verwandt zu sein. Die anderen Auswanderer mit dir (al-Ansaar, wanderten mit dem der Gesandte Allahs ﷺ von Mecka nach Medina aus, um der Unterdrückung durch die Kureischiten zu entgehen und ihren Islam bewahren zu können, Anm. d. Ü.) hatten aufgrund ihrer Verwandschaft mit den ihrigen in Mecka immer jemanden, der die eigenen Angehörigen und ihren Besitz beschützten. Ich wollte meinen Mangel an Blutsverwandschaft mit ihnen dadurch ausgleichen, dass - indem ich ihnen eine Gunst erwies - sie meine Leute schützen mögen. Ich habe das weder getan, weil ich Islam abgefallen wäre, noch weil ich den Unglauben dem Islam vogezogen habe." Der Gesandte Allahs ﷺ sagte daraufhin: Hatib hat euch die Wahrheit gesagt!"

Wir sehen hier, dass der Prophet ﷺ - der ganz im klaren war über Hatibs Handlungen - ihn weder als jemanden ansah, der den Islam verlassen habe, noch sah er sich genötigt ihn zu bestrafen. Was Hatibs Unterstützung für die Ungläubigen betraf, so offenbarte Allah den folgenden Vers:

"Oh die ihr glaubt, nehmt euch nicht Meinen Feind und euren Feind zu Freunden, ihnen Liebe erbietend, da sie doch die Wahrheit leugnen, die zu euch gekommen ist, und den Gesandten und euch selbst austreiben, weil ihr an Allah, euren Herrn, glaubt. "
(Sure der Lebendige 60 Vers 1)

Obwohl der Vers Hatib tadelt und zeigt, dass er falsch gehandelt hat, hat Allah in jedoch nicht aus dem (Zustand des) Glaubens herausgenommen, sondern hat ihn jedenfalls angesprochen mit der ehrhaften Anrede: "Oh die ihr glaubt!" und das obwohl er den Feinden des Islam geholfen hat.

Dies ist der Beweis dafür, dass sogar jemand der einem - den Islam nicht unterstützenden - Regime hilft, kein Schaden zugefügt werden darf, da der Gesandte Allahs ﷺ Hatib nicht strafte. Man kann sich wundern, wie es sein kann, dass heutzutage so viele Gruppen sich das Recht nehmen, jene die für die Regierung arbeiten als Renegaten und Abfällige zu beschimpfen und strenge Erlasse auszustellen, um sie zu töten? Jene Regierungsangestellten bestreiten vermutlich mit dieser Arbeit ihren Lebensunterhalt, oder sie ermöglicht eine Brücke des Vertrauens für die islamische Gemeinde aufzubauen für bessere zukünftige Verbindungen oder für ein besseres Verstehen des Islam. Solche - wie oben beschriebene - Handlungen haben keine Grundlage im Islam, stattdessen gründen sie sich auf eine extremistische Ideologie, die weit vom "Weg der Mitte" entfernt ist, der immer die gesegnete Religion Allahs ausmacht.

http://www.Islamicsupremecouncil.org/understanding-islam/legal-rulings/21-jihad-classical-Islamic-perspective.html

ISCA disclaimer:

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(Die anderen Kapitel sind bei Islamicsupremecouncil.org nachzulesen.)

 

In Zusamenarbeit mit dem ehemaligen Al-Ghazali-Institut: alghazali.svenskaislamiska.org

Verwandte Seiten:
•   supremeIslamiccoucil.org:         see: legal rulings, see: jihad
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